Die Hüpfburgen & Event Profis im Saarland! Du genießt dein Event - wir kümmern uns um den Rest!

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

SEVENTEEN PALMS GbR

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
SEVENTEEN PALMS GbR (nachfolgend "Vermieter" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder "Mieter" genannt).

(2) Sie gelten insbesondere für:

  • Vermietung von Hüpfburgen, Eventmodulen und Zubehör
  • Vermietung von Fun-Food-Geräten (Popcorn, Zuckerwatte, Slush etc.)
  • Verkauf bzw. Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien
  • Vor-Ort-Dienstleistungen, insbesondere:
    • Kinderanimation
    • Kinderbetreuung
    • Kinderschminken
    • Aufsicht von Eventmodulen

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Bestätigung
  • elektronische Buchung
  • Rechnung
  • oder tatsächliche Leistungserbringung

(3) Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB an.

 

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:

  • Angebot
  • Buchungsbestätigung
  • Rechnung

(2) Änderungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

 

§ 4 Mietgegenstände

(1) Mietgegenstände werden in ordnungsgemäßem Zustand übergeben.

(2) Der Kunde ist verpflichtet:

  • den Zustand bei Übergabe zu prüfen
  • Mängel sofort zu melden

➡️ Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

 

§ 5 Bedienungsanleitungen & Sicherheitsvorschriften (EXTREM WICHTIG)

(1) Für alle Mietgegenstände gelten zwingend:

  • die jeweilige Bedienungsanleitung
  • Sicherheitsvorgaben
  • Herstellerhinweise

(2) Die Bedienungsanleitung hat stets Vorrang vor diesen AGB.

(3) Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich:

alle Vorgaben einzuhalten
alle Nutzer entsprechend zu unterweisen

➡️ Verstöße führen zur vollständigen Haftung des Kunden

 

§ 6 Nutzung & Verantwortung

(1) Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

(2) Der Kunde trägt die volle Verantwortung für:

  • sich selbst
  • alle Teilnehmer (Kinder, Gäste etc.)
  • den sicheren Betrieb

Der Mieter hat sich vor Nutzungsaufnahme von der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit der Mietsache zu überzeugen.
Der Mieter bestätigt, dass sich das Mietobjekt bei Vorführung des Vermieters bzw. bei Lieferung oder Abholung in einwandfreiem Zustand, sowohl technisch als auch optisch, befunden hat.

Der Mieter bestätigt, dass er ordnungsgemäß und vollumfänglich in allen wichtigen Funktionen und Kenntnissen, die das Mietobjekt betreffen und die für die ordnungsgemäße Nutzung des Mietobjektes erforderlich sind, unterwiesen wurde und über jegliche Sicherheitsrisiken, Nutzungsrisiken und gesetzliche Bestimmungen, die sich auf die gebrauchsübliche Nutzung des Mietobjektes beziehen, ausreichend belehrt wurde.

Der Mieter trägt sämtliche bei Nutzung der Mietsache anfallenden Betriebskosten, also etwaige Treibstoffkosten, Kosten der Reinigung und Wartung.
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und für Reinigung und Wartung zu sorgen. Für eventuelle Schäden, die während oder aufgrund der Nutzung des Objektes, der Bestandteile oder des Zubehörs der Mietsache entstehen und die ausschließlich auf der Nutzung durch den Mieter beruhen, hat der Mieter aufzukommen und eventuelle Reparaturen oder vollständige Ersetzungen auf eigene Kosten vorzunehmen.

 

 

§ 7 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet uneingeschränkt und vollumfänglich für:

  • Schäden am Mietobjekt
  • Verlust oder Diebstahl
  • Schäden durch Dritte
  • Personen- und Sachschäden durch Nutzung

➡️ Dies gilt auch ohne eigenes Verschulden

(2) Der Kunde trägt die Beweislast, dass kein Verschulden vorliegt.

 

Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch ihn, die in seinem Betrieb tätigen Personen, Besucher oder mit seiner Zustimmung mit der Mietsache in Berührung kommende Personen schuldhaft verursacht werden. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass der einzelne Schaden allein auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen, also von ihm nicht zu vertreten ist.

Der Mieter muss haftpflichtversichert sein. Der Mieter bestätigt, dass er haftpflichtversichert ist. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er zu prüfen hat, ob seine Haftpflichtversicherung ausreichenden Schutz bezüglich des Mietvorgangs und dem Mietobjekt bietet und, dass eventuelle Schäden, die er oder die in seinem Betrieb tätigen Personen, Besucher oder die mit seiner Zustimmung mit der Mietsache in Berührung kommenden Personen am Mietobjekt oder durch die Nutzung des Mietobjektes verursacht bzw. verursachen ausreichend abgedeckt und vom Versicherungsschutz umfasst sind.

 

 

§ 8 Haftung des Vermieters

(1) Haftung nur bei:

  • Vorsatz
  • grober Fahrlässigkeit

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Kardinalpflichten.

(3) Keine Haftung für:

  • unsachgemäße Nutzung
  • fehlende Aufsicht
  • falschen Aufbau
  • Verhalten von Teilnehmern

(4) Gesetzliche Ausnahmen (Leben, Körper etc.) bleiben unberührt.

 

§ 9 Vor-Ort-Dienstleistungen (sehr wichtig für dich!)

(1) Bei gebuchten Dienstleistungen wie:

  • Kinderschminken
  • Kinderanimation
  • Kinderbetreuung
  • Aufsicht

gilt:

➡️ Diese erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Übernahme einer rechtlichen Aufsichtspflicht im Sinne einer dauerhaften Betreuung.

(2) Die Aufsichtspflicht verbleibt grundsätzlich beim Kunden bzw. Veranstalter.

(3) Unsere Mitarbeiter:

  • übernehmen keine Haftung für unbeaufsichtigte Kinder
  • können keine permanente Einzelüberwachung gewährleisten

(4) Eltern bzw. Veranstalter bleiben verantwortlich.

 

§ 10 Hüpfburgen – besondere Regeln

(1) Nutzung nur:

  • unter Aufsicht eines Erwachsenen
  • gemäß Sicherheitsvorgaben

(2) Verboten:

  • Nutzung bei Regen, Wind oder Unwetter
  • Nutzung durch Erwachsene
  • Überlastung
  • Schuhe, Schmuck, harte Gegenstände

(3) Hüpfburgen müssen:

  • korrekt aufgebaut
  • ordnungsgemäß verankert

sein.

➡️ Andernfalls volle Haftung des Kunden

1.Vermietung:

Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Bestehende Mängel bzw. Schäden, müssen dem Vermieter vor der Inbetriebnahme unverzüglich gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.

Die Hüpfburg ist mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, starke Verschmutzungen, Diebstahl oder auch Zerstörung haftet der Mieter im vollen Umfang.
Die Firma SEVENTEEN PALMS GbR übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden.

2. Zusätzliche Kosten:

Zusätzlich Kosten fallen für den Mieter an, wenn die Hüpfburg stark verschmutzt zurückgegeben wird. Hierfür berechnen wir je nach Zeit Aufwand 25,00 Euro pro Stunde für die Reinigung. Wird die Hüpfburg nass zurück gegeben so berechne ich eine Gebühr von 20,00 € zur Trocknung. Wird die Hüpfburg während der Mietzeit beschädigt, haftet der Mieter für die Reparaturkosten sowie Ausfallkosten, falls diese anfallen. Ebenso haftet der Mieter in vollem Umfang, wenn die Hüpfburg oder das Zubehör endwendet wurde.

3. Elektrisches Gebläse:

Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nur mit einem Feuchtigkeitsgeschützen Verlängerungskabel betrieben werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile angesaugt werden.

4. Aufstellfläche:

Vorzugsweise ist eine ebene, freie Gras – bzw. Rasenfläche zu wählen. Auf Hartbelägen, (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten der Schutzplane ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist.

Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht ist.

5. Aufblasen:

Die Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Während des ganzen Betriebes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Papier oder sonstiges den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beobachten und zu kontrollieren.

1 Vgl. Buntrock (o.J.), Onlinequelle.

6. Luftablasen:

Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen. Achtung !: Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist. Bei Sturm, starkem Wind oder Niederschlag darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Sie ist im Fall von höherer Gewalt (Feuer, Wasser, Sturm o.ä.) sofort von dem Mieter außer Betrieb zunehmen und entsprechend (abgebaut) vorübergehend zu sichern.

7. Aufsichtsperson:

Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen und dergleichen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist. Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtig werden. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird und kein Kind über die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt oder dergleichen mehr. Die Kinder sollten in endsprechende Gruppen eingeteilt werden, so dass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen. Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen und oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung entfernt werden.

Achtung! Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und daher nicht für die Benutzung durch Erwachsene geeignet und zugelassen.

8. Kaution:

Es wird eine Kaution bei Abholung/Lieferung fällig. Sollte die Hüpfburg Beschädigungen aufweisen, verschmutzt oder nass sein, behalten wir uns vor, die gezahlte Kaution ganz oder teilweise einzubehalten.

9. Stornierungsbedingungen:

Die Buchung ist mit dieser Bestätigung verbindlich. Sie kann vom Mieter vor dem Veranstaltungstag bis 15 Tage zuvor kostenlos storniert werden. Ab 14 Tage zuvor wird dem Mieter 30 %, ab 4 Tage 75 %, am Veranstaltungstag 100 % der bestellten Leistung in Rechnung gestellt. Der Vermieter behält sich eine Veranstaltungsabsage durch Gründe wie z..B. höhere Gewalt, Rufschädigung o.ä. vor. Eine gesonderte Begründung zur Veranstaltungsabsage durch den Vermieter ist nicht nötig. Sollte das Wetter am Tag der Veranstaltung den Aufbau und Betrieb der Hüpfburg nicht zulassen, können Mieter aber auch Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Es entstehen für beide keine Kosten.

Weitere Nutzungsbedingungen und (Sicherheits-) Hinweise:

Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden.

Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.

Achten Sie darauf, dass Alter und der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.

Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.

Bei Regen und starken Wind darf die Hüpfburg nicht aufgebaut werden.

Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere gefährden.

Speisen und Getränke sind in der Hüpfburg verboten.

Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.

Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.

Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgegeben werden.

Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.

Achten Sie darauf, dass die Verankerung der Hüpfburg wirksam ist.

Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.

 

§ 11 Auf- und Abbau

(1) Erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich durch den Kunden, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Der Kunde haftet für:

  • Aufbaufehler
  • unsachgemäßen Betrieb
  • daraus entstehende Schäden

 

Falls es sich bei dem Mietobjekt um eine Hüpfburg handelt, wird bestimmt und bestätigt der Mieter, dass er den Auf- und Abbau der Hüpfburg eigenverantwortlich und nur sowie stets nach der jeweiligen ihm ausgehändigten Bedienungsanleitung der Hüpfburg vornehmen wird.

Für eventuelle sich aus dem Auf- oder Abbau der Hüpfburg ergebenden Schäden (z.B. Personenschäden, Sachbeschädigungen oder sonstige negative Folgen) haftet der Mieter eigenverantwortlich und vollumfänglich.

 

Bei Schäden an der Mietsache, die regelmäßig nicht allein durch die normale vertrags- gemäße Abnutzung entstehen, trifft den Mieter die Beweislast dafür, dass die Verschlechterung der Mietsache nicht von ihm verursacht und verschuldet worden ist, wenn die Herkunft der Schadensursache aus dem seiner unmittelbaren Einflussnahme, Herrschaft und Obhut unterliegenden Bereich in Betracht kommt.

Wird das Mietobjekt während der Mietzeit beschädigt, haftet der Mieter für die Reparaturkosten sowie Ausfallkosten, falls diese anfallen. Ebenso haftet der Mieter in vollem Umfang, wenn das Mietobjekt oder das Zubehör endwendet wurde.
Sollte das Mietobjekt Beschädigungen aufweisen, verschmutzt oder nass sein, behalten wir uns vor, die gezahlte Kaution ganz oder teilweise einzubehalten.

Schäden an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, dem Vermieter umfassend Auskunft über Ursache und Verursacher des Schadens zu geben. Bei Unfällen oder Diebstahl hat der Mieter die Polizei einzuschalten und ggfls. Anzeige zu erstatten. Der Mieter hat dies dem Vermieter nachzuweisen und dem Vermieter sämtliche Unterlagen auszuhändigen und Informationen zu erteilen, die er in diesem Zusammenhang erlangt.

Bei Beschädigung oder Diebstahl hat der Mieter alles zu tun, den Verursacher namhaft zu machen. Er haftet für Schäden, die durch Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen.

Sofern der Vermieter infolge der Unterlassung nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Mieter weder eine Mietminderung geltend machen noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder das Mietverhältnis fristlos kündigen.

 

 

§ 12 Fun-Food / Lebensmittel

(1) Zutaten werden in der Regel frisch bereitgestellt.

(2) Übergabe erfolgt:

  • originalverpackt
  • verschlossen

(3) Ab Übergabe trägt der Kunde die Verantwortung für:

  • Lagerung
  • Hygiene
  • Verwendung

➡️ Keine Haftung durch Vermieter

 

§ 13 Preise & Zahlung

(1) Preise ergeben sich aus Angebot / Website.
(2) Zahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus.

 

§ 14 Kaution

(1) Es kann eine Kaution verlangt werden.
(2) Einbehalt erfolgt bei:

  • Schäden
  • Verschmutzung
  • unsachgemäßer Rückgabe

 

§ 15 Zusatzkosten

Der Kunde trägt Kosten für:

  • Reparaturen
  • Reinigung
  • Trocknung
  • Ausfallzeiten
  • Wiederbeschaffung

 

§ 16 Stornierung

  • bis 15 Tage: kostenlos
  • 14 Tage: 30 %
  • 4 Tage: 75 %
  • Veranstaltungstag: 100 %

Bei Wetter:
➡️ kostenfreie Stornierung möglich

 

§ 17 Höhere Gewalt

Bei:

  • Unwetter
  • Sturm
  • Ausfällen

➡️ keine Haftung / Rücktritt möglich

 

§ 18 Versicherung

Der Kunde verpflichtet sich:

  • eine Haftpflichtversicherung zu besitzen
  • ausreichenden Schutz sicherzustellen

 

§ 19 Datenschutz (DSGVO)

(1) Kundendaten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt.
(2) Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit erforderlich (z. B. Buchhaltung).

 

§ 20 Gerichtsstand & Recht

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der SEVENTEEN PALMS GbR.

 

§ 21 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.

 

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Kontakt

SEVENTEEN PALMS GbR

Fröschenwiese 17

66780 Rehlingen-Siersburg

 

Telefon: +49 176 71237463

E-mail: business@seventeenpalms.de

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